Freitag, 15. April 2011

Mundpropaganda für Steuerberater

Allerlei Wege führen zum Ziel und etliche aufeinander angepasste Maßnahmen bringen Kanzleien von Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern den gewünschten gewerblichen Gewinn! Eine wesentliche Komponente auf dem Weg zum Gewinn ist das Empfehlungsmarketing. Obgleich Kanzleien bekannt ist, dass eine von einem Klienten ausgesprochene Weiterempfehlung eine hohe Erfolgsquote hat, wird das Empfehlungsmarketing als Maßnahme für mehr Kunden häufig lediglich am Rande wahrgenommen und in Gänze dem Zufall überlassen, statt diesen Vorgang munter zu nutzen! Kanzleimarketing24 hat sich auf das Marketing von Anwalts- und Steuerberatungskanzleien spezialisiert und liefert ausschlaggebende Tipps, wie dieses beträchtliche Potential der Weiterempfehlung durch Klienten erfolgreich gehoben werden mag. Gründer des Onlinemarketingdienstleisters für Anwaltskanzleien, Eric Knieriem, (Kanzleimarketing 24 Video) erfährt es tagein, tagaus wiederholt in der täglichen Praxis: "Nachdem wir unseren Auftrag perfekt abgeschlossen haben, den Netzauftritt angepasst haben und die Homepage auf die vorderen Ränge bei Yahoo! gebracht haben, ist der Erfolg, also die Gewinnung neuer Mandanten, nur ausgesprochen moderat. Weshalb? Wirklich einfach: Eine gestresste und uninteressierte Dame an der Rezeption wehrt die meisten Abfragen infolge Ihrer schroffen Art ab und leitet selbst die wenigen hartnäckigen Kunden in keinster Weise oder viel zu spät weiter."

Mundpropaganda Training

Einzig unter Einsatz von einer stimmigen Fortbildung der Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen mag an dieser Stelle Abhilfe geschaffen werden und eine proaktive Justierung aller Arbeitnehmer erreicht werden. Hierzu erörtern Sie einfach einen Sachverhalt, wo alles bestmöglich gelaufen war. Versetzen Sie sich dabei in die Lage Ihrer Klienten. Was erhoffen sie und was erhalten sie?

Mund-zu-Mund Propaganda: Problematik: Rückruf

Erst einmal erwartet jeder, dass die Rechtsfirma telefonisch einfach erreichbar ist und man nicht auf ein immer wieder besetztes Fon trifft. In diesem Fall kann mit Hilfe von geringem technischem Aufwand Abhilfe geschaffen zustandekommen. Die Begrüßung sollte vor allem verbindlich ausfallen. Unglücklicherweise schafft das entsprechend unserer Erfahrung weniger als ein Drittel. Sofern dieser Ansprechpartner nicht erreichbar ist, muss ein Rückruf abgesprochen zustandekommen und dieser muss auch sicher eingehalten werden. Termintreue ist oberstes Gebot, denn so beweisen Sie dem Interessenten, dass Sie überhaupt zeitliche Kapazität für sein Mandat bieten. Dies ist die erste Stufe, damit Mundpropaganda für die Anwaltskanzlei gelingen kann.